Nachdem letzte Woche schon die Zuschauerkapazitäten ausgeweitet und Stehplätze in den Sportstätten
wieder zugelassen wurden, gelten ab Donnerstag, den 17. Februar, weitere Erleichterungen: Für den Vereinssport ist künftig nur noch 3G statt wie bisher 2Gplus erforderlich. Das bedeutet, dass zum eigenen
Sporttreiben inklusive praktischer Sportausbildung auch der Nachweis eines negativen Tests ausreicht.
Das ist eine entscheidende Lockerung für uns alle!
Achtet trotzdem auf Euch u. beachtet die Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
o Wir weisen alle Teilnehmer auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen
Personen im In- und Outdoorbereich hin.
o Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die
Teilnahme am Training untersagt.
o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und die-se auch
regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und
Einmalhandtücher ist gesorgt.
o Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und
Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2) – sowohl im Indoor- als auch im
Outdoor-Bereich.
o Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten
vermieden.
o In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren.