Zutritt zum MSC Trialpark wieder mit 2Gplus möglich.
Aufhebung der regionalen Hotspot-Regelungen im Landkreis Traunstein
Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Traunstein liegt seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Wert von 1000. Damit entfallen die regionalen Hotspot-Regelungen ab Montag, den 06.12.2021.
Ein Zutritt auf das MSC Gelände ist ausschließlich durch die Eintragung in den Sportmember - Kalender möglich, mit den folgenden Auflagen des Landratsamtes Traunstein:
Folgende Bereiche dürfen unter 2Gplus für Besucher öffnen:
• Die Nutzung von Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen (z.B. Kinos, Museen, Bäder, Fitnessstudios) ist wieder zulässig.
• Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten sind wieder möglich.
o Für Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen gilt 2G.
o Weihnachtsmärkte bleiben untersagt.
Für alle Bereiche gilt: Insbesondere in Gebäuden und geschlossenen Räumlichkeiten dürfen maximal 25 % der regulären Besucherkapazität genutzt werden. Die zulässige Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich im Übrigen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist.
Was bedeutet 2Gplus:
2Gplus-Regelung*
• Geimpft + negativer Schnelltest (max. 24 Stunden alt)
• Genesen + negativer Schnelltest (max. 24 Stunden alt)
• Gleichgestellt: Kinder, die das 12. Lebensjahr + 3 Monate noch nicht vollendet haben
*Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahre, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, können zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten zugelassen werden.
Weitere Hinweise: Wird die 7-Tages-Inzidenz von 1000 an einem Tag überschritten, wird dies erneut im (Sonder-)Amtsblatt für den Landkreis Traunstein bekannt gegeben. In diesem Fall finden ab dem darauffolgenden Tag die Hotspot-Regelungen ab 1000 wieder Anwendung.
Die bisherigen Auflagen des Hygienekonzept sind weiterhin zu beachten / einzuhalten:
• KEIN Betreten der Sportstätte für Personen mit:
o Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion oder
o Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen oder
o Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder
o Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung jeglicher Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) - treten die Symptome erst während des Sports auf, so ist die Sportstätte umgehend zu verlassen;
• kontaktfreie Durchführung (des Sports, es findet kein Händeschütteln, Abklatschen, Umarmen, o.ä. statt);
• konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen.
Allgemeines Abstandsgebot; wo immer möglich, ist ein Abstand zwischen zwei Personen unterschiedlicher Hausstände von 1,5m einzuhalten. Wo die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, soll eine Maske getragen werden;
BITTE KEINE Gruppenbildung, zur Einhaltung der Kontaktbeschränkung.
BW 05.12.2021